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   BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63   

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BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63 (https://dejure.org/1963,1125)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1963 - 1 StR 36/63 (https://dejure.org/1963,1125)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1963 - 1 StR 36/63 (https://dejure.org/1963,1125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers zwei Tage vor der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1114
  • MDR 1963, 611
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 08.11.1889 - 2450/89

    Begründet es die Revision, wenn in einem Falle der notwendigen Verteidigung erst

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Ob anders zu entscheiden wäre, wenn die verspätete Beiordnung des Verteidigers auf einem Rechtsirrtum des Vorsitzenden beruht (RGSt 20, 38), kann dahinstehen.

    Da hierüber kein Gerichtsbeschluß in der Hauptverhandlung erging, ist kein Fall unzulässiger Beschränkung der Verteidigung im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO gegeben (RGSt 20, 38; BGH Urt. vom 14. Mai 1957 - 5 StR 145/57 -, insoweit BGHSt 10, 278 nicht abgedruckt).

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Der Angeklagte hat Anspruch auf sachgemäßen Beistand (RGSt 77, 153, 156; BGHSt 13, 337, 343) [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59].
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Dem widerspricht es, daß er, wie dem Urteil zu entnehmen ist, alle gewaltsamen Unzuchtshandlungen zu dem Zwecke vornahm, um seinem von vornherein gefaßten Plane gemäß das Mädchen zum Geschlechtsverkehr zu bringen Er ist daher allein der versuchten Notzucht schuldig (BGHSt 1, 152; 17, 1) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Dem widerspricht es, daß er, wie dem Urteil zu entnehmen ist, alle gewaltsamen Unzuchtshandlungen zu dem Zwecke vornahm, um seinem von vornherein gefaßten Plane gemäß das Mädchen zum Geschlechtsverkehr zu bringen Er ist daher allein der versuchten Notzucht schuldig (BGHSt 1, 152; 17, 1) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Da hierüber kein Gerichtsbeschluß in der Hauptverhandlung erging, ist kein Fall unzulässiger Beschränkung der Verteidigung im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO gegeben (RGSt 20, 38; BGH Urt. vom 14. Mai 1957 - 5 StR 145/57 -, insoweit BGHSt 10, 278 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Der Senat braucht daher zu der Rechtsprechung keine Stellung zu nehmen, die bisher in einem Verstoß gegen § 228 Abs. 3 StPO, eine Sollvorschrift, überhaupt keinen tauglichen Revisionsgrund Gicht und in der Einlassung des Angeklagten zur Sache seinen Verzicht auf das Recht, die Aussetzung der Verhandlung zu verlangen, auch dann findet, wenn er über dieses Recht entgegen § 228 Abs. 3 StPO nicht belehrt wurde (BGH MDR 1952, 532 zu § 217 StPO, BGH Urt. vom 9. Juni 1961 - 5 StR 19/61 -).
  • BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Wie schon in dem Urteil vom 29. November 1955 - 1 StR 425/55 - läßt der Senat ferner die Frage offen, ob der Angeklagte dann einen eigenen Anspruch auf Aussetzung der Verhandlung hat, wenn der Verteidiger zwar gesetzwidrig nicht rechtzeitig geladen wurde, aber - wie hier - selbst keinen Antrag stellt, die Verhandlung auszusetzen.
  • BGH, 09.06.1961 - 5 StR 19/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Der Senat braucht daher zu der Rechtsprechung keine Stellung zu nehmen, die bisher in einem Verstoß gegen § 228 Abs. 3 StPO, eine Sollvorschrift, überhaupt keinen tauglichen Revisionsgrund Gicht und in der Einlassung des Angeklagten zur Sache seinen Verzicht auf das Recht, die Aussetzung der Verhandlung zu verlangen, auch dann findet, wenn er über dieses Recht entgegen § 228 Abs. 3 StPO nicht belehrt wurde (BGH MDR 1952, 532 zu § 217 StPO, BGH Urt. vom 9. Juni 1961 - 5 StR 19/61 -).
  • RG, 16.07.1943 - 1 C 158/43

    Dem Verteidiger ist Gelegenheit zu geben, sich ausreichend auf die Verhandlung

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Der Angeklagte hat Anspruch auf sachgemäßen Beistand (RGSt 77, 153, 156; BGHSt 13, 337, 343) [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59].
  • RG, 23.01.1934 - 1 D 1412/33

    1. Bestellung eines Verteidigers von Amts wegen. 2. Kann jemand als

    Auszug aus BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
    Das um so weniger, als der Beschwerdeführer zwar einschlägig vorbestraft ist, es hier jedoch beim Versuch einer Notzucht geblieben war, die Sachlage infolge weitgehenden Geständnisses des Angeklagten und die Rechtslage ebenfalls keine Schwierigkeiten zu bieten, er ferner auch in der Lage schien, sich selbst verteidigen zu können; denn er hatte, zur Erklärung auf die Anklage aufgefordert, einen Beweisantrag zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt, jedoch trotz Hinweises nach § 140 Abs. 3 StPO um keinen Verteidiger gebeten (vgl. RGSt 68, 35).
  • RG, 26.03.1931 - III 113/31

    1. Ist § 140 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 StPO. auch anwendbar, wenn sich die den

  • RG, 24.09.1914 - I 545/14

    Muß die Beschlußfassung über einen vor der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf

  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

    Dies gilt aber nur dann, wenn der Verteidiger in dem Zeitpunkt, in dem die Frist für den Angeklagten beginnt, seine Wahl angezeigt hat oder wenn er bereits gerichtlich bestellt ist (BGH NJW 1963, 1114; Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76).
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Sofern nicht besondere Umstände entgegenstehen, darf es sich jedoch im allgemeinen auf eine Erklärung des Verteidigers, zur Führung der Verteidigung in der Lage zu sein, verlassen (BGH NJW 1973, 1985; 1965, 2164; 1963, 1114; Gollwitzer und Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 22. Aufl. Anm. 9 c zu § 265, Anm. IV 1, 2 zu § 145).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Der Angeklagte selbst kann auf Grund der genannten Vorschrift eine Aussetzung nicht verlangen (BGH NJW 1963, 1114 Nr. 13, 1115; vgl. auch § 228 Abs. 2 StPO).
  • LG Berlin, 24.09.2018 - 538 Qs 99/18

    Pflichtverteidigerbestellung in Bußgeldverfahren

    Über die Verteidigerbestellung nach § 140 Abs. 2 StPO entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH, Urteil v. 12. März 1963, 1 StR 36/63, BeckRS 9998, 113926; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Auflage 2018, StPO, § 140 Rn. 22; Laufhütte/Willnow, in: KK/StPO, 7. Auflage 2013, § 140 Rn. 20).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das

    Das gilt aber nur dann, wenn er in dem Zeitpunkt, in dem die Frist für den Angeklagten beginnt, bereits gerichtlich bestellt oder seine Wahl dem Gericht angezeigt worden ist (BGH NJW 1963, 1114).
  • BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Strafverteidigers; Straferwartung als

    Der Vorsitzende entscheidet über die Verteidigerbestellung nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH NJW 1963, 1114; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 140 Rn. 22) unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Bestimmung, die eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung ist (BVerfGE 46, 202 = NJW 1978, 151 ; KK/Laufhütte StPO 3. Aufl. § 140 Rn. 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 449/64

    Beanstandung des vorinstanzlichen Verfahrens im Revisionsverfahren - Kriterien

    Unter diesen Umständen war der Vorsitzende der Strafkammer nicht gehalten, nach § 140 Abs. 2 StPO von Amte wegen die Bestellung eines Verteidigers in Erwägung zu ziehen (BGH NJW 1953, 116 Nr. 24; vgl. auch Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1963 - 1 StR 36/63 und vom 21. Juli 1964 - 1 StR 246/64).
  • BGH, 02.07.1963 - 5 StR 217/63
    Der Senat braucht deshalb nicht zu erörtern, ob er an seinem Urteil 5 StR 155/55 vom 24. Mai 1955 festhalten würde, gegen das der 1. Strafsenat Bedenken zu haben scheint (vgl. BGH NJW 1963, 1114, 1115).
  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 171/74

    Erklärung mangelnder Vorbereitung bei Übernahme der Verteidigung kurz vor der

    Zwar ist § 145 Abs. 3 StPO entsprechend anwendbar, wenn der Verteidiger kurz vor dem Hauptverhandlungstermin bestellt worden ist (vgl. BGH NJW 1963, 1114, 1115 Nr. 13).
  • BGH, 27.07.1965 - 1 StR 233/65

    Nichtaussetzung der Hauptverhandlung von Amts wegen als Verfahrensverstoß -

    Nur der Verteidiger hatte aber in einem solchen Falle das Recht, die Aussetzung der Hauptverhandlung zu verlangen (BGH NJW 1963, 1114; BGHSt 18, 596).
  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 450/63

    Bestimmung des Beginns der Ladungsfrist zur Hauptverhandlung - Erheblichkeit des

  • BayObLG, 21.07.1993 - 4St RR 109/93
  • BGH, 02.04.1965 - 4 StR 135/65

    Erfordernis einer Unterbrechung der Hauptverhandlung nach Bestellung eines neuen

  • BGH, 25.10.1963 - 4 StR 404/63

    Rechtsmittel

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